Wieviele Planstellen benötigt ein Heim für den Nachtdienst?

 

 

Die Einrichtung fährt um so wirtschaftlicher, je größer das Verhältnis Pflegekraft zu Bewohnern ist.

 

Pro Einrichtung sollten zu jeder Nachtzeit mindestens immer zwei Pflegekräfte anwesend sein.

 

Ab etwa 100 Bewohnern sollte eine dritte Pflegekraft anwesend sein.
(2 von 3 Mitarbeiterinnen müssen dann natürlich wegen der 50-Prozent-Fachkraftquote examinierte Pflegefachkräfte sein.)

 

Das Berechnungsbeispiel geht von einer Einrichtung mit 80 Plätzen aus.
Es werden also jede Nacht je mindestens eine Pflegefachkraft und eine Hilfskraft benötigt.

 

Angenommene Sollarbeitszeit pro Jahr: 1938 Stunden

 

Krankheitsquote: 5,7 %

 

Urlaub, Altersfrei: 12,3 %

 

Kur, Fortbildung: 2,0 %

 

Nettoarbeitszeit: 1550,4 Stunden

 

Arbeitsdauer einer Nachtschichtlänge: 9 Stunden

 

Gesamtstunden, die für eine Zwei-Personen-Nachtschicht im Jahr erforderlich sind:
2*9*365= 6570
Diese Stundenzahl durch die Nettoarbeitszeit dividieren:

 

6570/1550,4= 4,24 Planstelle

 

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