Die Einrichtung fährt um so wirtschaftlicher, je größer das Verhältnis Pflegekraft zu Bewohnern ist.
Pro Einrichtung sollten zu jeder Nachtzeit mindestens immer zwei Pflegekräfte anwesend sein.
Ab etwa 100 Bewohnern sollte eine dritte Pflegekraft
anwesend sein.
(2 von 3 Mitarbeiterinnen müssen dann natürlich wegen der 50-Prozent-Fachkraftquote examinierte Pflegefachkräfte sein.)
Das Berechnungsbeispiel geht von einer Einrichtung mit 80
Plätzen aus.
Es werden also jede Nacht je mindestens eine Pflegefachkraft und eine Hilfskraft benötigt.
Angenommene Sollarbeitszeit pro Jahr: 1938 Stunden
Krankheitsquote: 5,7 %
Urlaub, Altersfrei: 12,3 %
Kur, Fortbildung: 2,0 %
Nettoarbeitszeit: 1550,4 Stunden
Arbeitsdauer einer Nachtschichtlänge: 9 Stunden
Gesamtstunden, die für eine Zwei-Personen-Nachtschicht im
Jahr erforderlich sind:
2*9*365=
6570
Diese Stundenzahl durch die Nettoarbeitszeit dividieren:
6570/1550,4= 4,24 Planstelle
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