Pflegereform ohne die Pflegenden - 2016

 

Was wird sich für die Menschen in Heimen – und ihre Angehörigen durch die neuen Pflegegrade verbessern oder verändern?
Um es ganz deutlich zu sagen: Für die Menschen in den Heimen – egal ob dement oder nicht – wird sich spürbar nichts ändern! Warum? Weil mit dem neuen Begutachtungsverfahren ja nicht der Pflegebedarf - zum Beispiel als zeitlicher Betreuungs-Aufwand - gemessen wird, sondern es wird nur neu eingeteilt. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der sich dann in fünf Pflegegraden ausdrückt, wird lediglich eine Neueinteilung vorgenommen. Bei einer Begutachtung werden kognitive Defizite besser gewürdigt. Aber dadurch allein erhält kein Betroffener mehr Zuwendung! Oder haben Sie gehört oder in der Presse gelesen, dass die Heime mehr Personal zum 1. Januar eingestellt hätten?

Die Regierung hatte bereits mit der Einführung der sogenannten 87b-Kräfte zusätzliche Betreuung insbesondere für die Heimbewohner angeschoben. Diese werden im Übrigen - zusätzlich für die Heime - nicht aus den Pflegesätzen, sondern bundeseinheitlich aus dem SGB XI (§43b u.a.) finanziert. Anders hingegen werden die Pflegemitarbeiteranzahlen pro Heim länderspezifisch in den Verhandlungen der Pflegeselbstverwaltungen über die festgelegten Personalschlüssel berechnet.
Die Heimanbieter beklagen schon lange, dass sie die in den Rahmenverträgen geforderten Pflegeleistungen mit den jeweils verhandelten Pflegesätzen gar nicht erbringen können. Aber ihnen fehlt gleichzeitig der Schneid und die Macht, sich lautstark dagegen zu wehren. Und so kommt es dann letztendlich zum Abrechnungsbetrug, denn die Betreuungskräfte nach 87b werden in fast allen Einrichtungen auch zu Pflegetätigkeiten herangezogen, obwohl sie dafür gar nicht bezahlt werden, sondern – aus schierer Not – Pflegeleistungen erbringen. Damit wird faktisch nicht nur Betrug statt, sondern es wird der Pflegenotstand kaschiert und Betreuungskräfte werden ausgebeutet.

Der nichtkundigen Öffentlichkeit wird suggeriert, dass insbesondere demente Menschen besser, das heißt mit mehr zeitlicher Zuwendung, bzw. mehr personellem Aufwand, versorgt und betreut würden.

 

Was aber niemand verrät, ist, dass die für die personelle Besetzung zuständigen Institutionen, die Pflegeselbstverwaltungen, die Personalschlüssel „kostenneutral“ so festlegen, dass die Pflegesätze gedeckt sind; es wird also nicht MEHR Personal pflegen, sondern genau so viel wie vorher, bzw. so viele wie durch die Pflegesätze gedeckt sind!

Dabei kommt den Heimen in der Überleitungsphase (2017 bis 2018) die recht großzügige Regelung des Bestandsschutzes zugute. So wird in den ersten beiden Jahren mehr Geld in die Kassen gespült als danach, wenn es nur noch neu eingestufte Bewohner geben wird. Danach werden die Heime Mühe haben, Plätze (speziell mit niedrigen Pflegegraden zu besetzen. Im übrigen ist es deutlich schwerer, einen Pflegebedürftigen in einen Pflegegrad 4 zu bekommen als in Pflegestufe 3!

 

Was sich allerdings ändert, ist, dass das Leben im Heim deutlich teurer wird. Zwar muss man bei einer Höherstufung durch den MDK nicht mehr befürchten, dass der Preis steigt. Da gibt es jetzt den einrichtungsspezifischen Eigenanteil. Die unteren Pflegegrade zahlen künftig die oberen mit. Die Leute, die noch niedrige Pflegegrade 1-3 haben, werden sich daher gut überlegen, ob sie SCHON ins Heim gehen. Ambulant vor stationär halt.
 
Allerdings liegt im einrichtungsspezifischen Eigenanteil auch eine große Chance.  Wenn nämlich eine Höherstufung (Gradierung) zukünftig das Heim nicht für die Betroffenen teurer macht, dann ziehen die Einrichtung und der Bewohner jetzt am gleichen Strang und wird ein deutliches Interesse daran haben, dass die Bewohner möglichst hoch eingestuft sind. Bisher hatte der Betroffene daran kein Interesse. Das heißt, dass der Druck auf den MDK wachsen wird, aber noch mal: Mit dem neuen Begutachtungsverfahren wird es ungleich schwerer hochzustufen.

 

 Wie sieht es für ambulante Pflege aus – welche Verbesserungen gibt es dort?

 

 Mit dem PSG II werden tatsächlich für eine ambulante Versorgung mehr Möglichkeiten geschaffen, hierhin fließt das meiste Geld. Erhöhungen des Pflegegeldes, der Sachleistungsangebote, speziell auch der Tagespflege sowie die Forcierung der Wohngemeinschaften sind hier wohl die deutlichsten Verbesserungen. Gerade durch die Überleitung und den Bestandsschutz erfahren insbesondere Menschen mit Demenz mehr Leistungen. Während beispielsweise ein Pflegebedürftiger vom Pflegedienst bisher nur ein Mal am Tag versorgt werden konnte und noch etwas zuzahlen musste, kann er ab 2017 zwei Mal am Tag besucht werden. (Oder sein Zuzahlungsbeitrag wird geringer!)
Das heißt aber auch, dass zwar der Pflegedienst mehr Leistungen anbieten kann, aber damit ist noch nicht geklärt, ob er das auch tatsächlich leisten kann, weil ihm beispielsweise das Personal fehlt.
Und nebenbei: Dadurch wird eben nicht das Gehalt der Pflegekräfte oder deren Anzahl steigen, sondern die Anforderungen an sie werden nur noch größer.

Fraglich bleibt auch, ob im Einzelfall die konkrete Lösung tatsächlich die beste ist, ob nicht in manchen Fällen eine stationäre Versorgung besser (und evtl. sogar kostengünstiger) wäre. Zwar sollen mit dem PSG III insbesondere die Beratungsleistungen erhöht werden, aber wenn ich mich in meiner normalen Umgebung so umschaue und -höre, bezweifle ich sehr stark, dass hier das ankommt, was der Gesetzgeber beabsichtigt.

 

 Ferner binden diese neuen (ambulanten) Versorgungsangebote deutlich mehr Personal, das aber angesichts der Demografie und der Singularisierung der Gesellschaft nur aus der Laienpflege und dem Ehrenamt hinreichend gespeist werden kann. Das kommt einer Abwertung der professionellen Pflege gleich, deren Bedeutung aber wieder wachsen wird, da es immer weniger Menschen geben wird, die als Angehörige oder Laien zur Verfügung stehen. Das bedeutet auch, dass  die Qualität der Betreuungsleistungen zweifelsohne sinken wird.
 
Darüber hinaus sind diese notwendigen Personalressourcen meines Erachtens – sowohl als Laien - als noch mehr - aus Profipflege – schon jetzt gar nicht gegeben. Vielfach werden die pflegenden Angehörigen zwar mehr Geld und auch Sachleistungen erhalten, aber sie werden es im wesentlichen allein und selbst schultern müssen.

 

Denn: Unterschiedlichen Schätzungen zufolge fehlen heute schon rund 80 – 100.000 Kranken- und Altenpfleger. Prognosen für die nächsten Jahre verheißen auch nichts Gutes. Bis 2030 soll sich der Fachkräftemangel sogar auf bis zu 500.000 Fachkräfte vervielfachen.

 

 Im Moment ist es ja so, dass viele Menschen vor Heimen einen Horror haben – man fürchtet sich davor, dass Pfleger zu wenig Zeit für den einzelnen Heimbewohner haben und alles zu anonym ist – gibt es da eine Verbesserung?

 

 Tatsächlich wünschen sich die meisten Menschen eine ambulante Versorgungsform. Diese Form wird aber wegen der demografischen Entwicklung immer weniger gut möglich sein. Speziell Alleinlebenden ohne Familie oder deren Angehörige weit entfernt wohnen, droht hier Vereinsamung oder  - das Heim!
Und die personelle Besetzung ist eine Katastrophe! Nur ein Beispiel: Im Heim kommen im Nachtdienst bundesdurchschnittlich auf EINE Pflegkraft 52 Bewohner (im Tagdienst kommen auf eine Pflegekraft statistisch ca. 12 bis 13 Bewohner). Da kann einem schon bange werden! Dabei ist aber nicht die Anonymität das Hauptproblem. Die meisten Heime bieten durchaus eine „heimische“ und persönliche Atmosphäre.

 

Leider sind die Heime gut belegt und immer noch nachgefragt, das hat den Nebeneffekt, dass die Führungen der Heime keinerlei Druck verspüren, ihre Konzepte und ihre Organisationsstrukturen zu überdenken. Vielfach arbeiten Heime „kopflos“! Und sie pflegen insbesondere im Hinblick auf demenzkranke Bewohner an deren Bedarfen und Bedürfnissen vorbei.
Und die Führungen in den Heimen müssten eigentlich transparent machen, DASS es deutlich mehr Personal braucht, um eine menschenwürdige Pflege zu gewährleisten. Dieser Aufgabe kommen sie aber gar nicht nach; häufig fehlt ihnen die fachliche Kompetenz und noch mehr die rhetorische und politische, sie müssten viel stärker an die Öffentlichkeit gehen und ihre Interessen, die auch im Sinne der Pflegebedürftigen sind, nachdrücklicher mit einer Stimme gegenüber der Politik vertreten.
Stattdessen lassen aber die Verantwortlichen von Heimen und die Pflegeselbstverwaltungen alles beim Alten und sie lassen die Pflege-Mitarbeiter den Mangel ausbaden und üben entsprechenden Druck nach unten aus. Am Ende der Kette erleben dann die Pflegebedürftigen den Horror, der auch über die Skandalberichterstattung der Medien befeuert wird.

 

Und noch mal: Das Ganze wird sich durch diese Pflegereform nicht ändern. Im Gegenteil! Mittlerweile hat die Berufsflucht der Pflegenden dramatische Auswirkungen angenommen. Wer will schon bis 67 Jahren der Prellbock sein und am Ende noch für alle möglichen Missstände mitverantwortlich gemacht werden? Den Heimen fällt es schon jetzt schwer, freie Stellen zu besetzen. Die Gründe sind klar ersichtlich. Es gibt kein Erkenntnisproblem, es fehlt an politischem Willen, zumal meist andere Berufsgruppen als die der Pflege hier (auf die Gesetzgebung) Einfluss nehmen.

 

Nach unserer Schätzung sind sowohl für den Krankenhausbereich als auch für die stationäre Altenpflege etwa ein zusätzlicher Personalbedarf (bei bestehende Anzahl Pflegebedürftiger wohlgemerkt!) von mindestens 15 % vonnöten. In Euro dürften das etwa noch einmal etwa 3 Milliarden € pro Jahr zusätzlich sein, die in das Pflege- und Gesundheitssystem gespült werden müssten. Es dürfte klar sein, dass sich kein Politiker traut, damit vor die Wähler zu treten; also bleibt alles wie es ist bis die Katastrophe nicht mehr zu übersehen sein wird.

 

Was kann die Katastrophe verhindern?

 

Am dringlichsten ist es aber, dass endlich verbindliche Personalschlüssel - einschließlich deren Refinanzierung (ca. 3 Mrd €) – vom Gesetzgeber analog der § 43b-Regelung festgesetzt werden. Dies sollte nicht mehr der Pflegeselbstverwaltung überlassen bleiben. Zwar können diese weiterarbeiten, aber sie brauchen verbindliche und möglichst wissenschaftlich fundierte Vorgaben.
Für die Refinanzierung der notwendigen zusätzlichen Stellen könnte man unter anderem an eine Art befristeter Solidaritäts- oder Demografieabgabe denken, solange das Problem vor allen Dingen durch eben die Demografie mitbedingt ist!

 

In jedem Fall aber ist ein höherer Betrag aus der Pflegeversicherung erforderlich. Für die Heime müsste der Beitrag schätzungsweise um ca. 20 % ansteigen, um sicher zu stellen, dass wieder menschenwürdige Pflege und faire Arbeitsbedingungen herrschen, die dann die Mitarbeiter länger im Beruf halten und den Beruf wieder attraktiver machen.

 

Auch muss dafür Sorge getragen werden, dass nicht weiterhin sich Personen oder Gruppen noch am eh knapp refinanzierten System bereichern und das auf dem Rücken der Pflegebedürftigen und der Pflegekräfte, an deren Gehältern und Stellen dann gespart wird. Hier sollte größtmögliche Transparenz herrschen – wie teilweise schon im ambulanten Sektor angeschoben – hinsichtlich einer Offenlegung der wirtschaftlichen Zahlen und Daten der Heime.

 

Für die Heime sollte nicht der Pflegegrad hinsichtlich der Refinanzierung (Pflegesätze) im Vordergrund stehen, da die Schwankungsbreite des Personalbedarfs hier zu große Risiken birgt im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und die Qualität. Die Pflegeselbstverwaltungen werden ansonsten weiter nur um Zahlen schachern, anstatt sich um die Belange der Menschen zu kümmern. Der Gesetzgeber könnte doch vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit und im Zuge des einrichtungsspezifischen Eigenanteils völlig neue Wege gehen. Die Pflegenden an der Basis wissen sehr wohl, dass die (zeitlichen und sonstigen) Aufwände  bei den Bewohnern unterschiedlicher Pflegegrade gar nicht so immens sind.

 

Die Pflegewissenschaften sollten parallel zu diesen Verbesserungen hinsichtlich der Personalausstattung (und Personalstruktur; Stichwort Fachkraftquote) möglichst zügig in Anlehnung an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ein fundiertes und gut erprobtes Instrumentarium zur Messung des (strukturellen, zeitlichen und personellen) Pflegebedarfs zu entwickeln, dessen Daten dann in die Personalschlüsselfindung einmünden können.

 

Natürlich muss es auch zu einer Veränderung der Qualitätsprüfungen kommen. Und wenn schon der bürokratische Aufwand durch Pflegekammer beklagt wird, was spricht eigentlich dagegen, diese langfristig mit der Aufgabe der Qualitätsprüfungen zu betrauen? Dazu müsste allerdings eine Bundespflegekammer geschaffen werden.

 

In diesem Zusammenhang sind sicherlich ausdrücklich die Entwicklungen in den drei Bundesländern RLP, Schleswig - Holstein und Niedersachsen zu begrüßen. Genauso wie die schon bestehenden anderen Heilberufskammern der Ärzte, Apotheker und Psychotherapeuten wird der Berufsstand der Pflegenden bald in der Lage sein über Pflegekammern, Fragen der Berufsausübung, der Qualität, der Weiterbildung und der Professionalisierung nachhaltig voran zu bringen. Sie können dann in allen relevanten fachlichen, beruflichen, juristischen und ethischen Fragen, die im Berufsalltag auftauchen können, unterstützen und beraten. Für die Patienten, Bewohner und pflegenden Angehörigen bedeutet diese Entwicklung eine nicht zu unterschätzende Qualitätssicherung bei allen pflegerischen Maßnahmen. Langfristig könnten die professionellen Pflegekräfte auf die Bundesgesetzgebung eine nachhaltigen Einfluss ausüben.

 

Aber andere Lobbyisten mit völlig anderen Interessen haben immer noch größeren Einfluss auf die Gesetzgebung als die Pflegenden und die von Pflege Betroffenen selber!

 

Was mir aber auch am Herzen liegt, ist, dass die Qualität insbesondere im Hinblick auf die Ausbildung der Betreuungskräfte deutlich verbessert werden müsste. Da liegt vieles im Argen. Gleichzeitig hat sich hier im Prinzip einer neuer (Ausbildungs-)Beruf neben der Pflege entwickelt, dessen Anforderungen weit höher sind als sich das Öffentlichkeit und Politik vorstellen können; auch betreuen kann nicht jeder und es braucht dazu Eignung, Wissen und Qualifikation. Hier wäre Raum für eine einjährige Ausbildung, auch um das Ansehen dieser Mitarbeiter zu verbessern.

 

Wie verändert sich das Verhältnis zwischen stationärer Pflege und ambulanter Pflege? Wird es eine Verschiebung in Richtung ambulanter Pflege geben, so wie es sich offensichtlich viele Menschen wünschen – und sichert das Pflegestärkungsgesetz die Qualität dieser ambulanten Pflege ausreichend?

 

Das Verhältnis wird sich ändern – müssen! Die Qualität wird aber nicht unbedingt besser oder durch die Gesetzgebung gesichert! Es wird eine Verschiebung im Sinne einer Ambulantisierung geben.

 

Allerdings erschöpft sich das nicht in einem Mehr ambulanter Leistungen allein. Immer mehr Angehörige werden – allein aus Kostengründen, weniger aufgrund von Beratungen – eine Heimunterbringung hinauszögern oder zu umgehen versuchen.
Das hat aber nicht nur positive Effekte; man muss kein Prophet sein, um vorauszusehen, dass viele Angehörige, aber auch Laien und Ehrenamtliche mit den neuen Aufgaben überfordert sein werden!
Das Thema „Häusliche Gewalt“ wird gerade in dieser Hinsicht an Brisanz gewinnen. Auch ist in Einzelfällen nicht sicher zu stellen, dass beispielsweise das Pflegegeld für Angehörige tatsächlich dem zu Pflegenden in Form von Zuwendung und Pflege zu Gute kommt.

 

Gleichwohl sehe ich auch eine Chance. Gut geführte Heime werden sich vor dem Hintergrund einer nicht bedarfsgerechten Refinanzierung ihrer pflegerischen Angebote auf den Weg machen, um nach kreativen Lösungen zu suchen. Die Heime müssten schon jetzt ihre Konzepte und ihre Baustruktur überdenken und in Richtung Ambulantisierung (des Heims) marschieren.
Auch Spezialisierung kann zu einer Verbesserung führen. So gibt es kaum Heime, die auf schwer demenzkranke Menschen mit stark herausforderndem Verhalten eingestellt sind.

 

Sie müssen sich viel stärker nach außen öffnen und verschiedene Angebote bereitstellen und sich dazu besser auch mit Konkurrenten vernetzen.

 

Worauf müssen Angehörige jetzt besonders achten, wenn die Frage der Pflegebedürftigkeit bei Eltern oder nahen Verwandten auftaucht, was verändert sich etwa im Umgang mit dem medizinischen Dienst, der den Pflegegrad feststellt?

 

 

 

Meine Empfehlungen für Angehörige:

 

1.    Sie sollten sich vor allen Dingen frühestmöglich von kompetenter Stelle beraten lassen! Hier bieten sich neben Pflegestützpunkten die Pflegedienste und in größeren Betrieben Fachleute in der Personalabteilung an. Denn das Pflegeversicherungs-Gesetz ist derart komplex und undurchsichtig, dass der Laie die Möglichkeiten gar nicht erkennen kann.

 

2.    Sie sollten auch in Zweifelsfällen einen Antrag auf Pflege-Begutachtung stellen! Im Zuge eines Krankenhausaufenthaltes unbedingt den Sozialdienst einbeziehen!

 

3.    Sie sollten sich trauen, offen mit dem Thema (Demenz) umzugehen und beispielsweise die Nachbarn und das Umfeld (Geschäfte, Vereine, Arbeitgeber, Freunde, Familie, etc.) miteinzubeziehen. Häufig wird insbesondere demenzbedingte Pflegebedürftigkeit tabuisiert.

 

4.    Sie sollten den Pflegebedarf und das alltagsnormale Verhalten gut darlegen bzw. dokumentieren können und während der Begutachtung immer einen Fachmann aus der Pflege dabeihaben.

 

5.    Sie sollten technische Lösungen stärker nutzen. Zum Beispiel Bewegungsmelder oder Ortungssysteme.

 

6.    Sie sollten sich nicht scheuen, gegen Bescheide der Kranken- oder Pflegekasse oder gegen Begutachtungsbefunde des MDK Widerspruch einzulegen.

 

7.    Sie sollten als pflegender Angehöriger sorgsam mit sich selbst umgehen und Hilfe annehmen.

 

 

 

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