Geld pflegt nicht?

 

 

http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/928376/staatssekretaer-laumann-geld-alleine-pflegt-nicht.html

 

Herr Laumann sagt: „In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel kann im Durchschnitt ein Heim mit 80 Betten jetzt mit einer Pflegefachkraft und einer Hilfskraft mehr arbeiten.“

 

Ich meine: Dies ist nur deswegen „drin“, weil kurzfristig im Rahmen der Überleitungsregeln und des Besitzstandschutzes die Heime in 2017 mehr Erlöse erhalten. In den Pflegeselbstverwaltungen wurden aber keineswegs die Personalschlüssel HINREICHEND (für menschenwürdige Pflege) angepasst. Im Gegenteil, es ist klar abzusehen, dass die „kostenneutralen“ Regelungen nicht zu einem Mehr an Personal im Vergleich zu 2016 führen werden. Es ist daher auch vorauszusehen, dass der Fachkräftemangel sich weiter verschärfen wird, da immer weniger junge Menschen einen Weg IN den Pflegeberuf finden werden und darüber hinaus immer mehr Pflegende den Beruf in Folge von Berentung, Krankheit, Berufswechsel, Frühberentung und freiwilliger Stundenreduzierung verlassen werden. Ein Teufelskreis ist entstanden.
Die für 2020 angekündigte, wissenschaftlich fundierte Personalbemessung (§113c SGB XI), also die tatsächliche Bemessung von Pflegebedarfen kommt viel zu spät! Es ist absolut evident und für jedermann erfahrbar, dass die personelle Ausstattung der Heime prekär ist. Der personelle Mehrbedarf liegt etwa bei 15 – 20 %. Dies wissend, müsste eigentlich sofort eine Anpassung bzw. Verbesserung der Personalschlüssel erfolgen. Gleichzeitig ginge das nur zu Lasten der Pflegeversicherung, da die zwangsläufig notwendige Erhöhung der Pflegesätze nicht weiter durch die Kassen der Sozialämter oder aus den Vermögen der Betroffenen refinanziert werden kann. Kein Politiker wird so viel Schneid aufbringen, den dafür nötigen Solidarbeitrag vom Bürger abzufordern.
Die Politik ist hier in eine Sackgasse geraten.

 

Herr Laumann sagt: „Wir verbieten ja keinem einzigen Pflegebedürftigen, ins Heim zu gehen. Die Pflegeversicherung muss ihre Leistungen dahin bringen, wo die Menschen leben wollen. Und zurzeit geht der Trend dahin, dass die Menschen möglichst lange zu Hause bleiben wollen.“

 

Ich meine: Im Sinne des §3 SGBXI versucht die Regierung alles, damit die pflegebedürftige Menschen zu Hause bleiben können. Tatsächlich werden durch die Pflegeversicherung mehr Gelder in den ambulanten Bereich freigegeben und zusätzliche Angebotsmöglichkeiten der Pflegedienste geschaffen. Gleichzeitig verknappt das Pflegestärkungsgesetz die Leistungen (§43 SGB XI) insbesondere im Bereich der unteren Pflegegrade derart, dass die Angehörigen nahezu gezwungen werden, nicht ins Heim zu gehen, obwohl dies in sehr vielen Fällen die adäquate Lösung sein kann, da die Angehörigen mit der Aufgabe möglicherweise vollkommen überfordert sind. Ich werde Herrn Laumann in ein paar Jahren fragen, ob der Anstieg von Gewalt im Bereich der häuslichen Pflege nicht auch dadurch bedingt worden ist.
Ein „Trend“ muss nicht immer die adäquate Lösung darstellen.

 

Her Laumann sagt: „Ich finde es sehr bedenklich, dass wir eine Rechtsprechung haben, die es den Heimen erlaubt, zwischen sechs und acht Prozent unter der eigentlich abgemachten Personalausstattung zu arbeiten. Wenn das Schule macht, haben wir ein großes Problem. Schwankungen darf es nur in einem ganz kleinen Korridor geben. Wenn Personal fehlt, geht das auf die Knochen der übrigen Mitarbeiter.“

 

Ich meine: Das Personal fehlt so oder so. Es sind grundsätzlich zu wenig Stellen durch Pflegesätze refinanziert. Diese Tatsache wollen die Politiker schlichtweg nicht zur Kenntnis nehmen und glauben weiterhin Einzelskandale seien „nur“ Schwarze Schafe. Wer hinter die Kulissen schaut, weiß, dass wir es hier mit einem Eisbergphänomen zu tun haben.
Selbst bei Besetzung aller Stellen arbeiten Pflegekräfte am Limit! Wird dem Personal dann auch noch ein Tariflohn vorenthalten, um die Rendite sicher zu stellen, ist das schon schändlich und hat nichts mit sozialer Marktwirtschaft zu tun. Und natürlich ist es ein Skandal, wenn Heimbetreiber im Beifang über die Nichtbesetzung von errechneten Planstellen ihre Rendite sichern. Was, frage ich, machen aber dann Heimaufsichten? Und ich frage mich, auf welche Rechtsprechung sich Herr Laumann bezieht? Was hindert den Politiker hier die Rechtsgrundlagen der Rechtsprechung zu reformieren? Wozu wählen wir eigentlich, wenn die Politiker empört tun und sich die Hände in mit Verweis auf die Selbstverantwortung in Unschuld zu waschen?

 

Herr Laumann sagt: „…so richtig weiß kaum einer, wie die Personalschlüssel zustande gekommen sind. Sie sind zwar das Ergebnis von Verhandlungen gewesen. Diese waren aber nicht ausreichend wissenschaftlich hinterlegt.“

 

Ich denke: Hier zeigt sich ja die völlige Unzulänglichkeit des Beauftragten. Wenn das so stimmt, dann sähe ich Handlungsbedarf, und zwar nicht erst 2020. Und implizit wird ja zugegeben, dass da was nicht koscher ist! Hinweis bzw. Frage: Wieso kann die Bundesregierung für die Betreuungskräfte (87b bzw. 43b) einen Personalschlüssel festlegen und überlässt das bei den Pflegeberufen dem Markt, bzw. der Pflegeselbstverwaltung? Wird nicht bei einem Unternehmer normalerweise der Aufwand / Bedarf ermittelt und dann transparent in Rechnung gestellt? So kenne ich das als Unternehmer. Wenn natürlich gar kein (Pflege)Bedarf ermittelt oder beschrieben wird, (und hier kommt mir die Frage hoch: Was machen eigentlich Pflegewissenschaftler den ganzen Tag?) dann ist jeder Preis Fiktion.

 

Herr Laumann sagt: „Geld alleine pflegt nicht. Unser Problem ist nicht die Finanzierung, sondern wie wir ausreichend Menschen dafür gewinnen, andere zu pflegen. Wir müssen die Pflegeberufe so gestalten, dass die Leute bereit sind, das über viele Jahre in ihrem Leben zu machen.“

 

Ich meine: Dies sieht Herr Laumann -  und wiederholt sich hier – durch die Brille des Subsidaritätsprinzips.  Wir können aber Pflegekräfte nur gewinnen, wenn die Arbeitsbedingungen stimmen. Und dazu zählt: 1. Ausreichend Einkommen, um leben zu können. 2. Genügend Personal (Kollegen), um den Beruf tatsächlich (möglichst gesund) bis 67 ausführen zu können. Und ob Herr Laumann es glaubt oder nicht: Gleichwohl müssen (professionell) eine ausreichende Anzahl Pflegende entlohnt werden, und das - o Wunder – kostet Geld! das wird er auch nicht bestreiten.
Sozialromantisch konservativ glaubt Herr Laumann, das müsse die Familie richten, Ehrenamtliches Engagement sei gefragt. Wie blind oder blauäugig muss man sein, um Fakten wie demografische Entwicklung, Singularisierung und (schon jetzt) bestehende Überlastung und Überforderung der Familien und Ehrenamtlichen zu ignorieren?

 

Herr Laumann sagt die einheitliche Ausbildung sei wichtig, „damit wir für breite Schichten der nachwachsenden Generationen einen attraktiven Beruf haben. Kritiker des Pflegeberufsgesetzes sagen, man dürfe die Hauptschüler nicht für die Pflege verlieren. Das ist richtig. Das passiert auch nicht mit der einheitlichen Ausbildung. Andersherum wird doch ein Schuh daraus: Knapp 53 Prozent der Schüler schließen inzwischen die Schule mit Abitur oder Fachhochschulreife ab. Wenn ich die Pflegeausbildung nicht so gestalte, dass sie auch für diese jungen Menschen interessant ist, werden wir in Zukunft nicht genügend Pflegekräfte finden.“

 

Ich sage: Da hat Herr Laumann ausnahmsweise VOLLKOMMEN recht! Konsequent wäre es, genau diese Logik auf die fehlenden und ausgebrannten Pflegekräfte anzuwenden. Ein Beruf mit fairer Entlohnung, die den Vergleich zum VW-Facharbeiter nicht mehr scheuen muss, und in dem es möglich ist, bis zur Rente mit Perspektive arbeiten zu können, wird DAVOR noch für potentielle Auszubildende erst interessant, wenn er genau das versprechen könnte. Der Fachkräftemangel gilt flächendeckend. Darum muss gerade dieser Beruf attraktiver werden! Sonst stellen sich alle bei VW und bei Banken oder IT-Unternehmen an, deren Zukunft nicht so bedarfsträchtig ist (Automatisation, Digitalisierung, Roboter, …) wie der Pflegeberuf mit einem ZUSÄTZLICHEN Bedarf von 500.000 bis 2050!

 

 

 

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