Gegen den Pflegenotstand in den Altenheimen |
Wer |
Ihr seid im Frei nicht erreichbar! Euer geplantes Frei gehört Euch. |
Alle MitarbeiterInnen |
Ihr sagt Nein, wenn ihr im Frei einspringen sollt. |
|
Wenn ihr "erwischt" werdet (weil der Arbeitgeber per Handy anruft oder Eure Kontaktdaten kennt), sagt ihr noch mal "Nein". Ihr müsst es nicht begründen! |
|
Ihr sprecht miteinander und sagt Euch gegenseitig zu, immer und alle "Nein" zu sagen! |
|
Ihr besteht auf einen verlässlichen Dienstplan. Ihr appelliert an sorgfältige Dienstplangestaltung. Und Ihr schaltet die MAV oder den Betriebsrat ein. Ihr befürwortet eine langfristige Vorausplanung (Jahresplanung). |
|
Wenn es keine MAV oder einen Betriebsrat gibt, sorgt Ihr dafür, dass einer entsteht! |
|
Ihr regt an, dass es klare Notfallregelungen gibt. Bereitschaftsdienste und standby-Regelungen sowie Springerpools sollen zum Repertoire der Dienstplanung gehören. Dazu seid ihr bereit, in einer Arbeitsgemeinschaft oder in einem Qualitäts-Zirkel mitzuarbeiten! |
|
Nur im klar definierten Notfall müsst ihr einspringen. Eine Notfallnummer gilt nur für klar definierte Notfälle. Zu Bereitschaftsdiensten werden klare Konditionen formuliert. |
|
Ihr geht zu Aktionen wie "Pflege am Boden" oder werdet Mitglied in einer Gewerkschaft, in einem Berufsverband oder bei Pflege in Bewegung e.V.. |
|
Wenn Ihr arbeiten müsst unter gefährlichen oder notstandsartigen Bedingungen, schreibt ihr Überlastungsanzeigen in fünffacher Ausfertigung. (PDL, MAV, Geschäftsführung, Vorstand, eigenes Original) |
|
Die PDL macht Excel-Kurse und kennt sich im Arbeitszeitgesetz und Tarifrecht gut aus. |
Pflegedienstleitung |
Die PDL spricht regelmäßig mit der MAV und mit der Geschäftsführung. |
|
Alle sitzen im selben Boot: Die PDL und die Einrichtungsleitung unterstützen Protestaktionen und ruft ihre Mitarbeiter zur Teilnahme auf. |
Heimleitung |
Die Geschäftsführung sorgt für eine Vollbesetzung der errechneten Stellen und unterstützt kreative Lösungen, die das Ausfallrisiko minimieren oder Regelungen für Ausfälle refinanziert. |
Geschäftsführung |
Die Geschäftsführung handelt die bestmöglichen Pflegesätze aus und kann auf fachlich fundierte Konzepte, die pflegesatzerhöhend wirken, verweisen. |
|
Die Vorstände und Aufsichtsräte haben eine gute Bindung zu den Leitungsmitarbeitern und drängen die Geschäftsführungen zum Handeln. |
Aufsichtsräte |
Die Verbände und die Pflegekammern machen sich sachkundig und diskutieren die Aufkündigung der Rahmenverträge. |
Verbände |
Die Träger der Einrichtungen rufen die Regierung zum Schlichter auf, da sie den Kassen und den Sozialhilfeträgern unterlegen sind. |
Heimträger |
Ihr sprecht Euren Landtags- und Bundestagsabgeordneten immer wieder darauf an, dass es nicht genügend Personalstellen für menschenwürdige Pflege gibt! |
Alle |
Die Länderparlamente nutzen die Heimgesetze (Heimpersonalverordnungen etc.), um Mindeststandards festzulegen, an die sich die Verhandlungspartner halten müssen. |
Länder |
Die Regierung ergreift die Möglichkeiten im Rahmen des SGB XI und setzt Mindeststandards und Mindestanforderungen an eine personelle Ausstattung von Heimen und Krankenhäusern fest. |
Ministerium |
Die Bundesregierung beauftragt Pflegekammern und Pflegewissenschaften damit, valide Personalbemessungsverfahren zu entwickeln. |
Bundesregierung |
Kommentar schreiben