Der Weg zur Auflösung des Pflegenotstands

 

 

 

Gegen den Pflegenotstand in den Altenheimen

Wer

Ihr seid im Frei nicht erreichbar! Euer geplantes Frei gehört Euch.

Alle MitarbeiterInnen

Ihr sagt Nein, wenn ihr im Frei einspringen sollt.

 

Wenn ihr "erwischt" werdet (weil der Arbeitgeber per Handy anruft oder Eure Kontaktdaten kennt), sagt ihr noch mal "Nein". Ihr müsst es nicht begründen!

 

Ihr sprecht miteinander und sagt Euch gegenseitig zu, immer und alle "Nein" zu sagen!

 

Ihr besteht auf einen verlässlichen Dienstplan. Ihr appelliert an sorgfältige Dienstplangestaltung. Und Ihr schaltet die MAV oder den Betriebsrat ein. Ihr befürwortet eine langfristige Vorausplanung (Jahresplanung).

 

Wenn es keine MAV oder einen Betriebsrat gibt, sorgt Ihr dafür, dass einer entsteht!

 

Ihr regt an, dass es klare Notfallregelungen gibt. Bereitschaftsdienste und standby-Regelungen sowie Springerpools sollen zum Repertoire der Dienstplanung gehören.  Dazu seid ihr bereit, in einer Arbeitsgemeinschaft oder in einem Qualitäts-Zirkel mitzuarbeiten!

 

Nur im klar definierten Notfall müsst ihr einspringen. Eine Notfallnummer gilt nur für klar definierte Notfälle. Zu Bereitschaftsdiensten werden klare Konditionen formuliert.

 

Ihr geht zu Aktionen wie "Pflege am Boden" oder werdet Mitglied in einer Gewerkschaft, in einem Berufsverband oder bei Pflege in Bewegung e.V..

 

Wenn Ihr arbeiten müsst unter gefährlichen oder notstandsartigen Bedingungen, schreibt ihr Überlastungsanzeigen in fünffacher Ausfertigung. (PDL, MAV, Geschäftsführung, Vorstand, eigenes Original)

 

Die PDL macht Excel-Kurse und kennt sich im Arbeitszeitgesetz und Tarifrecht gut aus.

Pflegedienstleitung

Die PDL spricht regelmäßig mit der MAV und mit der Geschäftsführung.

 

Alle sitzen im selben Boot: Die PDL und die Einrichtungsleitung unterstützen Protestaktionen und ruft ihre Mitarbeiter zur Teilnahme auf.

Heimleitung

Die Geschäftsführung sorgt für eine Vollbesetzung der errechneten Stellen und unterstützt kreative Lösungen, die das Ausfallrisiko minimieren oder Regelungen für Ausfälle refinanziert.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung handelt die bestmöglichen Pflegesätze aus und kann auf fachlich fundierte Konzepte, die pflegesatzerhöhend wirken, verweisen.

 

Die Vorstände und Aufsichtsräte haben eine gute Bindung zu den Leitungsmitarbeitern und drängen die Geschäftsführungen zum Handeln.

Aufsichtsräte

Die Verbände und die Pflegekammern machen sich sachkundig und diskutieren die Aufkündigung der Rahmenverträge.

Verbände

Die Träger der Einrichtungen rufen die Regierung zum Schlichter auf, da sie den Kassen und den Sozialhilfeträgern unterlegen sind.

Heimträger

Ihr sprecht Euren Landtags- und Bundestagsabgeordneten immer wieder darauf an, dass es nicht genügend Personalstellen für menschenwürdige Pflege gibt!

Alle

Die Länderparlamente nutzen die Heimgesetze (Heimpersonalverordnungen etc.), um Mindeststandards festzulegen, an die sich die Verhandlungspartner halten müssen.

Länder

Die Regierung ergreift die Möglichkeiten im Rahmen des SGB XI und setzt Mindeststandards und  Mindestanforderungen an eine personelle Ausstattung von Heimen und Krankenhäusern fest.

Ministerium

Die Bundesregierung beauftragt Pflegekammern und Pflegewissenschaften damit, valide Personalbemessungsverfahren zu entwickeln.

Bundesregierung

 

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