Personalbedarf in den Pflegeheimen

 

 

In den Rahmenverträgen werden Personalschlüssel nach Bruttoprinzip vergeben; d.h. dass von den errechneten Personalstellen entsprechend der Pflegestufen bzw. –grade noch einmal die Ausfälle durch Urlaub, Krankheit, Fortbildung abgezogen werden müssen.

 

Wenn man das Ganze nachrechnet und es in Nettoschlüssel umrechnet, ergeben sich im Bundesdurchschnitt für eine Einrichtung mit 80 Bewohnern etwa folgende Verteilungen:

 

Für:

Bewohnerschlüssel

Anzahl Bewohner der Einrichtung

Anzahl MA

Stunden AW

Jahr

Anzahl Vollzeit-Stellen

Nachtdienst

45

80

1,78

19,56

7137,78

4,61

Tagdienst

12,5*

80

6,40

96

35040

22,61

PDL

50

80

1,60

 

 

1,60

QMB

120

80

0,67

 

 

0,67

87b/53c

25

80

3,20

 

 

3,20

 

 

 

 

 

 

32,68

 

 

 

* Eine Pflegekraft versorgt während ihrer Schicht 12 bis 13 Bewohner*innen! Achtung! Dies entspricht in etwa dem tatsächlichen Verhältnis in der Realität.
Kommentar: Hier wird der reinen Anwesenheitszeit noch je die Übergabezeit hinzugezählt. (ND= 11; Tagdienst =15 Stunden) Sie können hier auch 10 und 14 Stunden in die Formel einfügen, um zu sehen, was sich ändert, aber dann gehen die Übergabezeiten zu Lasten der Freizeit der Mitarbeiter!
Die angenommene Nettoarbeitszeit pro Jahr einer Vollzeitstelle: 1550 Stunden.

 

Pflegefachlich angemessen erschiene mir folgende Nettopersonalsituation:

 

Für:

Bewohnerschlüssel

Anzahl Bewohner der Einrichtung

Anzahl MA

Stunden AW

Jahr

Anzahl Vollzeit-Stellen

Nachtdienst

30 - 35

80

2,29

25,14

9177,14

5,92

Tagdienst

8,5

80

9,41

141,1764706

51529,41

33,24

PDL

50

80

1,60

 

 

1,60

QMB

120

80

0,67

 

 

0,67

87b/53c

25

80

3,20

 

 

3,20

 

 

 

 

 

 

44,63

 

 

 

Diese Verbesserung dürften zur Zeit nicht politisch umsetzbar sein, zumal es einer Steigerung um 50 % mehr Personalstellen in der Pflege gleich käme. Entsprechend dürfte eine Forderung in folgender Höhe durchaus einen ersten Schritt in die richtige Richtung gleichkommen. Dabei sollte insbesondere der Nachtwachenschlüssel meines Erachtens unbedingt nicht unter 35 Bewohnern liegen.

 

Für:

Bewohnerschlüssel

Anzahl Bewohner der Einrichtung

Anzahl MA

Stunden AW

Jahr

Anzahl Vollzeit-Stellen

Nachtdienst

35

80

2,29

25,14

9177,14

5,92

Tagdienst

11

80

7,27

109,0909091

39818,18

25,69

PDL

50

80

1,60

 

 

1,60

QMB

120

80

0,67

 

 

0,67

87b/53c

25

80

3,20

 

 

3,20

 

 

 

 

 

 

37,08

 

 

 

Dies entspräche einer Erhöhung der Vollzeitstellen um etwa 19 %.

 

Ich habe errechnet, dass bei einer bundesweiten Erhöhung der Personalschlüssel und der damit verbundenen Erhöhung der Ausgaben für Gehälter um 19 %, es im Schnitt eine Erhöhung der Pflegesätze um etwa 245,- € pro Bewohner und Monat geben müsste. Das entspricht einer Volumenerhöhung um ca. 0,5 Milliarden Euro jährlich.

 

Unter uns, das wäre durchaus machbar!

 

Die Frage ist nur, wer soll das bezahlen?

 

Ich wäre dafür, dass sich der Anteil der Pflegeversicherung für den stationären Bereich um diesen Betrag pro Pflegestufe erhöhen sollte.

 

Mit freundlichen Grüßen an das Gesundheitsministerium, das das dann den Pflegekassen beibringen muss!

 

Ferner könnte diese Tabellenkalkulation, die konsequent bei der direkten Pflege das tatsächliche Anwesenheitsverhältnis berücksichtigte, eine Grundlage für den (Bundes / Landes) Gesetzgeber sein für die Zugrundelegung eines Mindeststandards der Personalausstattung von Heimen. Sie ist simpel zu rechnen und transparent. Höhere Personalbedarfe könnten dann durch Darlegung eines schlüssigen Heimkonzeptes im Hinblick auf hohe Pflegegrade oder hohe Anzahlen demenzkranker Menschen zusätzlich in Pflegesatzverhandlungen Berücksichtigung finden.

 

Das mit der Anbindung an Pflegegrade kann dann ja Ländersache bleiben, aber erst mal ein bundeseinheitliches Mindestmaß festlegen! Vor allen Dingen lässt sich dieses Nettoverhältnis, also die klare Zuordnung viel besser prüfen: Wenn die Heimaufsicht nachts kommt, müssen eben bei 70 Bewohnern über die gesamte Nachtschicht 2 Leute permanent da sein. Bei 80 Bewohnern kann das z.B. durch einen verlängerten Spätdienst anteilig im Dienstplan nachgewiesen werden. Ist also auch leichter und transparenter für Prüfinstanzen.

 

Nun mag man ja wieder das Argument einwerfen, es seien gar nicht genug Pflegekräfte auf dem Markt greifbar, um diese (zusätzlichen) Stellen zu besetzen. Ist das dann nicht das Argument, die Menschen, die jetzt in der Pflege tätig sind, weiter in die Berufsflucht zu treiben? Nur durch mehr Personalstellen können wir all die Berufsflüchtigen – von Attraktivitätssteigerung des Berufes mal ganz zu schweigen – wieder zurückgewinnen und jungen Menschen wieder den Beruf schmackhaft machen, damit eben mehr in die Ausbildung gehen und dort durchhalten!

 

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